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52385 Nideggen

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reparatur und wartung

aller fabrikate mit originalteilen

Über 52 Jahre
Volkswagenerfahrung

Wichtige Kundeninformation

Ein gut gewartetes Fahrzeug ist unserer Erfahrung nach immer an der oberen Grenze des jeweiligen Zeitwertes angesiedelt. Zudem ist eine sorgfältig durchgeführte Wartung der Garant für einen störungsfreien Betrieb Ihres Fahrzeuges.

Um dies zu garantieren, führen wir die Wartungen an Ihrem Fahrzeug zu 100% nach Vorgabedes jeweiligen Herstellers durch.

Unsere Erfahrung aus über 52 Jahren Volkswagenvertragswerkstatt und über 25 Jahren Audivertragswerkstatt, sowie die Systemgleichheit der einzelnen Konzernmarken wie VW, Audi, Seat, Skoda und VW-Nutzfahrzeuge ermöglicht es uns, für Ihr Fahrzeug einen Spitzenservice zu bieten. Und dies zu günstigen Stundenverrechnungssätzen und ohne Ersatzteilaufschäge.

Für die Marken Audi, Seat, Skoda und Nutzfahrzeuge haben wir die EU-Gleichstellung von "freien Werkstätten " zu "Vertragswerkstätten" schon seit der Einführung der EU-Bestimmungen bezüglich des fairen Wettbewerbs im Jahr 2002 wahrgenommen und konnten somit nur beste Erfahrungen sammeln.

Frei von überflüssigen finanziellen Belastungen, welche ja nun mal Servicepartnerverträge als negativen Nebeneffekt nach sich ziehen, konnten wir unsere Kosten im Griff halten und haben diesen Vorteil an Sie, verehrte Kundschaft, weitergeben können.

Da die Kosten für den VW-Servicevertrag nicht weniger, sondern mehr werden - wie es uns der Vertreter der Volkswagen AG ja auch bei seinem Besuch im Dezember 2009 fairerweise angekündigt hatte - konnten wir ohne Probleme der Bitte um Vertragsauflösung des Volkswagen-Servicevertrages nachkommen.

Wir nehmen die EU-Gleichstellung kompromisslos in allen Bereichen in vollem Umfang nun auch für die Marke Volkswagen wahr. Ganz speziell für VW, Audi, Seat, Skoda und VW-Nutzfahrzeuge können wir alle entgeltpflichtigen Leistungen hundertprozentig genauso wie eine Vertragswerkstatt für Ihr Fahrzeug erbringen. EU-Gleichstellung bedeutet, dass jeder Kfz-Hersteller jede markenunabhängige KFZ-Meisterwerkstatt - wenn diese es verlangt - zu stellen wie eine eigene Vertragswerkstatt.

Hierbei hat die EU-Kommission darauf geachtet, dass die Kosten, die ein Hersteller für Werkzeuge, Informationen, Schulungen, Softwarelizenzen, Testgeräte und Ersatzteile verlangt, für eine freie Werkstatt nicht höher sein dürfen als für die eigenen Vertragswerkstätten.

Ein ganz wichtiger Aspekt für unsere Entscheidung, der Bitte der VW AG nachzukommen war und ist die Überwachung der EU-Gleichstellung durch die EU-Wettbewerbskommission. Wenn ein Fahrzeughersteller der Bestellung einer freien Werkstatt von Werkzeugen, Schulungen, Informationen über Neuerungen, Ersatzteilen, etc. - welche für die ordnungsgemäße Reparatur oder Wartung nach Vorgabe des jeweiligen Herstellers erforderlich sind - nicht nachkommt , wird dies als diskreminierend, wettbewerbsbehindernd und als Ausnutzung eines Monopols gewertet sowie eine drastische Bestrafung nach sich ziehen. In letzter Konsequenz kann es dazu führen, dass das Recht des verweigernden Herstellers, ein eigenes Servicenetz zu unterhalten, von der EU-Wettbewerbskommision aberkannt wird und somit alle seine Servicevertäge ihre Gültigkeit verlieren werden.

Alle diese Bestimmungen, haben nur einen einzigen Grund:

VERBRAUCHERSCHUTZ durch FAIREN WETTBEWERB

Damit Sie als Kunde frei entscheiden können, Ihr Fahrzeug in die Obhut der Werksatt Ihres Vertrauens zu geben! Und den Fahrzeugherstellern wird die Möglichkeit genommen, Sie als Kunden aufgrund der Androhung von eventuellen Garantieverlusten zu zwingen, höhere Kosten für die Wartung und Reparatur Ihres Fahrzeuges in Kauf zu nehmen, indem sie Ihr Auto nur in Vertragswerkstätten geben können. Frei von solchen Zwängen haben Sie als Kunde die Möglichkeit, sich verschiede Angebote für die Wartung oder Reparatur Ihres Fahrzeuges einzuholen und den Preis, aber natürlich auch die Qualität zu vergleichen. Qualität kann man nicht zum Ramschkurs bekommen. Wer Ihnen so etwas vermitteln will, handelt unsolide und vermittelt Ihnen schlichtweg die Unwahrheit.

Entscheidend für Ihren Vergleich ist, dass die jeweilige Werkstatt an die aktuellenVorgabezeiten des jeweiligen Fahrzeugherstellers für die Arbeit hält. Und das Wichtigste ist dann der Stundenverrechnungssatz, mit dem die Arbeitszeit multiplitziert wird. Ebenso wichtig ist es, dass Sie die Ersatzteilpreise vergleichen. Auch hier sind regionale und unternehmensabhängige Unterschiede Gang und Gäbe.

Manche Betriebe scheinen sich auch hier nur mit Ersatzteilaufschlägen über Wasser zu halten. Auch hier haben uns Kunden von Aufschlägen von bis zu 20 Prozent berichtet. Unserer Meinung nach ist aber ebenso unsolide, dass Sie als Kunde für ein und dieselbe Leistung von gleichgeschulten Monteuren und mit denselben Originalersatzteilen Differenzen von bis zu 20 oder 30 Prozent mehr für Reparaturen bezahlen sollen. Nur weil die jeweilige Werkstatt, der Händler oder die Zweigstelle einer Gruppe sich durch Fehlmangement und unüberlegte Investitionen (welche teilweise auf Druck von Herstellern beruhen) sich nur noch mit überhöhten Verrechnungsätzen über Wasser halten können. In Euro ausgedrückt kann dies schon mal 20 bis 30 Euro pro Arbeitsstunde bedeuten. Wenn man mit Werkstätten in einer Großstadt vergleicht, kann es auch schon mal mehr sein. Kunden haben uns schon von Rechnungen berichtet, wo ein Stundenverrechnungssatz von über 120 Euro angewendet worden ist.

Dass Sie als Endverbraucher dafür herangezogen werden sollen, halten wir schlichtweg für nicht in Ordnung!

Wir können und werden unsere Stundenverrechnungssatz weiterhin auf niedrigem Niveau halten, was unsere Kunden seit vielen Jahren an uns schätzen.Tranzparenz schafft Vertrauen und dass dies der richtige Weg war und ist, bestätigen uns immer wieder unsere langjährigen Stammkunden in Ihrer Verbundenheit mit unserem Unternehmen.

Wir versprechen Ihnen klasse Service zum erschwinglichen Preis. Jeder Wartungsrechnung fügen wir jeweils die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Arbeitsanleitung bei. Hiermit ist die ordnungsgemäße Durchführung der jeweiligen Wartung hieb- und stichfest dokumentiert. Und kein Fahrzeughersteller wird einen berechtigten Gewährleistungsanspruch ablehnen.

Selbstverständlich erhalten Sie von uns weiterhin Mobilitätsgarantie.

Wenn Sie Interesse haben, den Gesetzestext der EU-Wettbewerbskommision einzusehen, finden Sie die Informationen in den folgenden PDF-Dateien: Verordnung vom 31.07.2001 | Verordnung vom 27.05.2010

Weiterführende Informationen finden Sie außerdem unter: www.adac.de/flatarate.

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